Waldbrandverordnung ab 15. März 2022
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Weiz eine Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr erlassen.
Waldbrandverordnung ab 15. März 2022
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Weiz eine Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr erlassen.